{"id":281,"date":"2024-09-18T08:29:34","date_gmt":"2024-09-18T06:29:34","guid":{"rendered":"https:\/\/autovermietung-daniel.de\/?page_id=281"},"modified":"2024-11-29T16:39:34","modified_gmt":"2024-11-29T15:39:34","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.autovermietung-daniel.de\/?page_id=281","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p>Mietbedingungen1. Pflichten des Vermieters<br>1.Der Mietpreis besteht aus der Grundgeb\u00fchr ( Tage \/Stunden) und einer Geb\u00fchr f\u00fcr jeden gefahrenen Kilometer; die H\u00f6he ist nebenstehend angegeben, die Kaution<br>betr\u00e4gt mindestens 200 Euro in Bar, diese wird bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Fahrzeugr\u00fcckgabe wieder zur\u00fcck gegeben.<br>2.Das Fahrzeug ist bei selbstverschuldeten Unf\u00e4llen des Mieters kasko-bzw. eigen-versichert, jedoch mit einer Selbstbeteiligung des Mieters in H\u00f6he von \u20ac2000,- Die<br>Begrenzung des Haftung auf den Betrag der Selbstbeteiligung bezieht sich nur auf den Schaden am Fahrzeug. Das Fahrzeug wird nur gegen Vorlage eines g\u00fcltigen<br>F\u00fchrerscheins und Personalausweises\/Niederlassungserlaubnis herausgegeben. Ausweise die nicht in deutsch oder englisch zu lesen sind, haben keine G\u00fcltigkeit und<br>m\u00fcssen dem Modell der Europ\u00e4ischen Union entsprechen.<br>a) Gebrauchstauglichkeit des Kfz<br>Der Vermieter \u00fcberl\u00e4sst dem Mieter das Kfz zum vertragsm\u00e4\u00dfigen Gebrauch.<br>b) Haftpflichtversicherung<br>Das Kfz Ist in H\u00f6he der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen gem\u00e4\u00df den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen f\u00fcr die<br>Kraftfahrtversicherung (im Folgenden: AKB) haftpflichtversichert. c) Wartung<br>Die Wartung des Kfz, au\u00dfer der Wagenw\u00e4sche, wird vom Vermieter nach Anmeldung durchgef\u00fchrt. Ist dies aufgrund des Standorts des Kfz nicht m\u00f6glich, beauftragt der<br>Vermieter eine Servicewerkstatt in der N\u00e4he des Standorts des Kfz mit der Durchf\u00fchrung der erforderlichen Arbeiten.<br>d) Reparatur<br>Wird w\u00e4hrend der Anmietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Kfz zu gew\u00e4hrleisten, darf der Mieter eine Vertragswerkst\u00e4tte bis<br>zum Kostenbetrag in H\u00f6he von 100,00 \u20ac (brutto) ohne weiteres, wegen gr\u00f6\u00dferer Reparaturen hingegen nur mit Einwilligung des Vermieters beauftragen. Die<br>Reparaturkosten tr\u00e4gt der Vermieter, soweit der Mieter nicht nach Ziff. IV dieser Mietbedingungen haftet.<br>2. Pflichten des Mieters<br>a) Pflicht zur Vorauszahlung des Mietzinses. Der Vermieter kann vor der \u00dcbergabe des Kfz eine Vorauszahlung bis zur H\u00f6he des voraussichtlichen Endpreises,<br>mindestens jedoch in H\u00f6he von 400,00 \u20ac (brutto) verlangen. Auch nach der \u00dcbergabe des Kfz kann der Vermieter &#8211; weitere &#8211; Vorauszahlungen bis zur H\u00f6he des<br>voraussichtlichen Endpreises verlangen.<br>b) Pflicht zur Zahlung der Treibstoffkosten<br>Den zum Betrieb des Kfz erforderlichen Treibstoff hat der Mieter zu zahlen.<br>c) Versagen des Wegstreckenz\u00e4hlers<br>Versagt der Wegstreckenz\u00e4hler, ist der Mieter verpflichtet, das Kfz unverz\u00fcglich auf direktem Wege in eine geeignete Werkstatt zu bringen und die Weisung des<br>Vermieters einzuholen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung errechnet sich der Kilometerstand nach einer Entfernung von 200 km pro Tag. Dem Mieter steht der<br>Nachweis offen, dass eine geringere Wegstrecke gefahren wurde. Dem Vermieter steht das Recht zu, weiteren Schadensersatz geltend zu machen, wenn der Mieter<br>ohne dessen Zustimmung oder entgegen dessen Weisung gehandelt hat, oder wenn er nachweist, dass der Mieter eine gr\u00f6\u00dfere Wegstrecke gefahren ist.<br>d) F\u00fchrungsberechtigte<br>Das Kfz darf nur vom Mieter, dessen angestellten Berufsfahrern und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gef\u00fchrt werden. Der Mieter hat das Verhalten des<br>jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Alle den Mieter beg\u00fcnstigenden Bestimmungen dieses Vertrags gelten auch zugunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers.<br>e) Obhutspflicht<br>Der Mieter hat das Kfz sorgsam zu behandeln und alle f\u00fcr dessen Benutzung ma\u00dfgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Er hat insbesondere die<br>Wartungsfristen einzuhalten und bei jedem Betanken des Kfz dessen Motoren\u00f6l und K\u00fchlwasser zu kontrollieren und ggfs. nachzuf\u00fcllen. Der Mieter hat das Kfz gegen<br>Diebstahl zu sichern, insbesondere ordnungsgem\u00e4\u00df abzuschlie\u00dfen.<br>f) Nutzungsbeschr\u00e4nkung<br>Dem Mieter ist es untersagt, das Kfz zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- und G\u00fcterfernverkehrsbef\u00f6rderung sowie zu<br>sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen. Fahrten au\u00dferhalb des Bundesgebiets sind nur mit<br>schriftlicher Zustimmung des Vermieters zul\u00e4ssig.<br>g) Verhalten des Mieters bei Unf\u00e4llen und \u00e4hnlichen Sch\u00e4den<br>Bei Unf\u00e4llen hat der Mieter sofort die Polizei und den Vermieter zu verst\u00e4ndigen. Der Mieter hat dem Vermieter unverz\u00fcglich einen schriftlichen Unfallbericht mit<br>Unfallskizze zu \u00fcbergeben. Der Bericht muss insbesondere die Namen und Anschriften der am Unfall Beteiligten und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen<br>der beteiligten Fahrzeuge beinhalten. Der Mieter sowie der das Kfz berechtigt F\u00fchrende d\u00fcrfen keine Schuldanerkenntnisse gegen\u00fcber Dritten abgeben. Reparaturen am<br>Kfz d\u00fcrfen nur vom Vermieter veranlasst werden. Diebstahl-, Wild- und Brandsch\u00e4den sind vom Mieter sofort der Polizei sowie dem Vermieter anzuzeigen.<br>3. Haftung des Vermieters<br>Der Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen haften, abgesehen von dem Mieter schuldhaft zugef\u00fcgten Personensch\u00e4den sowie der Verletzung<br>wesentlicher Vertragspflichten, nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Weitergehende Anspr\u00fcche des Mieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden<br>ausgeschlossen. Der Vermieter \u00fcbernimmt keine Haftung daf\u00fcr, dass das Kfz den Anforderungen des Ladeguts gen\u00fcgt (z.B. Sauberkeit, Desinfektion bei<br>Lebensmitteltransporten, gesetzliche Transport- und Zollbestimmungen u.a.).<br>4. Haftung des Mieters<br>a) Haftung nach allgemeinen Haftungsregeln. besch\u00e4digt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die<br>Schadensnebenkosten wie Wertminderung, Sachverst\u00e4ndigen-, Abschlepp- und Mietausfallkosten. Der Mieter haftet f\u00fcr alle durch das Ladegut verursachte Sch\u00e4den<br>(unabh\u00e4ngig davon, ob diese beim Vermieter und\/oder Dritten entstehen).<br>b) Haftung bei Vereinbarung einer teilweisen Haftungsfreistellung<br>Der Mieter kann mit dem Vermieter gegen Zahlung eines zus\u00e4tzlichen Entgelts und unter \u00dcbernahme einer jeweils festzulegenden, verschuidensunabh\u00e4ngigen<br>Selbstbeteiligung eine teilweise Haftungsfreistellung vereinbaren. In einem solchen Fall ist der Mieter &#8211; ungeachtet seiner Pflicht zur &amp;iung der von ihm mit dem Vermieter<br>jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung &#8211; insoweit von seiner Haftung f\u00fcr den von ihm zu vertretenden Schaden freigestellt, als dieser Schaden nach den Allgemeinen<br>Bedingungen f\u00fcr die Kraftfahrtversicherung (AKB) vom Versicherungsschutz einer Vollkaskoversicherung umfasst ist (vgl. \u00a7\u00a7 12,13 AKB). Im \u00dcbrigen haftet der Mieter<br>nach allgemeinen Haftungsregeln voll (vgl. Ziff. IV Abs. 1 dieser Mietbedingungen).<br>Eine vereinbarte teilweise Haftungsfreistellung des Mieters tritt nicht ein, wenn der Mieter<br>&#8211; den Schaden vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht oder<br>&#8211; bei einem Unfall die Polizei nicht hinzuzieht oder<br>&#8211; bei einem Diebstahl-, Brand- oder Wildschaden die Polizei nicht hinzuzieht oder<br>&#8211; den Schaden durch die Nichtbeachtung der Abmessungen des Kfz bzw. der Durchfahrtsh\u00f6he oder -breite verursacht oder<br>&#8211; im Zeitpunkt des Unfalls infolge Alkohol- oder Drogenkonsums fahrunt\u00fcchtig ist oder<br>&#8211; sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (\u00a7 142 StGB).<br>&#8211; bis zum Tag der Fahrzeugr\u00fcckgabe keine Schadensmeldung abgegeben wurde<br>c) Haftung des Mieters f\u00fcr Mietausfallschaden Der Mieter hat bei von ihm zu vertretenden Sch\u00e4den des Kfz je Reparaturtag den f\u00fcr das Kfz jeweils vereinbarten<br>Tagesmietzins zu zahlen. Entsprechend hat der Mieter in den F\u00e4llen, In denen der Vermieter nach der Rechtsprechung lediglich die Kosten der Wiederbeschaffung eines<br>Ersatzfahrzeugs verlangen kann, f\u00fcr jeden von einem Sachverst\u00e4ndigen ermittelten Wiederbeschaffungstag den f\u00fcr das Kfz jeweils vereinbarten Tagesmietzins zu<br>bezahlen. Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter durch die Reparatur des Kfz bzw. die Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs kein oder ein<br>wesentlich geringerer (Mietausfall-) Schaden entstanden ist.<br>d) Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Mieter<br>Mehrere Mieter haften f\u00fcr alle Anspr\u00fcche des Vermieters aus diesem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<br>e) Abtretungen<br>Als Sicherheit f\u00fcr alle mit diesem Vertragsverh\u00e4ltnis in Zusammenhang stehenden Forderungen tritt der Mieter den pf\u00e4ndbaren Teil seiner Gehalts- oder 1,onstigen<br>Anspr\u00fcche gegen jetzige und zuk\u00fcnftige Arbeitgeber oder Drilte unwiderruflich an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt diese Abtretung an.<br>f) Datenschutzklausel<br>Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine pers\u00f6nlichen Daten vom Vermieter gespeichert und \u00fcber den zentralen Warnring an Dritte weitergegeben werden, wenn<br>a. die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind,<br>b. das gemietete Kfz nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Mietzeit zur\u00fcckgegeben wird oder<br>c. vom Mieter gegebene Schecks nicht eingel\u00f6st oder Wechsel protestiert werden.<br>g) Gerichtsstand<br>Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche aus diesem Mietvertrag ist der Gesch\u00e4ftssitz des Vermieters, wenn der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des<br>\u00f6ffentlichen Rechts ist. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<br>h) Salvatorische Kausel<br>Sollte eine Bestimmung des Mietvertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Anstelle einer<br>unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt; das gleiche gilt im Falle<br>einer L\u00fccke.<br>Gerichtsstand ist Ulm.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mietbedingungen1. 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